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   OLG Hamm, 02.09.2005 - 11 UF 101/05   

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https://dejure.org/2005,5407
OLG Hamm, 02.09.2005 - 11 UF 101/05 (https://dejure.org/2005,5407)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.09.2005 - 11 UF 101/05 (https://dejure.org/2005,5407)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. September 2005 - 11 UF 101/05 (https://dejure.org/2005,5407)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei langer Trennungsdauer und damit einher gehender wirtschaftlicher Verselbstständigung der Ehegatten; Anwartschaften oder Aussichten auf eine Versorgung wegen Alters oder Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit; Begriff der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 654
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.12.1985 - IVb ZB 677/81

    Anschließung an unselbständiges Anschlußrechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamm, 02.09.2005 - 11 UF 101/05
    Bei der im Rahmen des Beschwerdeverfahrens gebotenen umfassenden Überprüfung der angefochtenen Entscheidung (vgl. hierzu nur BGH NJW 1983, 173; 1986, 1494; Palandt-Brudermüller, BGB, 64. Aufl. Vorb. v. § 1587 Rz. 15) gilt hierzu im einzelnen folgendes:.
  • BGH, 27.10.1982 - IVb ZB 719/81

    Beschränkung der Dispositionsbefugnis der Ehegatten über den Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Hamm, 02.09.2005 - 11 UF 101/05
    Bei der im Rahmen des Beschwerdeverfahrens gebotenen umfassenden Überprüfung der angefochtenen Entscheidung (vgl. hierzu nur BGH NJW 1983, 173; 1986, 1494; Palandt-Brudermüller, BGB, 64. Aufl. Vorb. v. § 1587 Rz. 15) gilt hierzu im einzelnen folgendes:.
  • BGH, 19.05.2004 - XII ZB 14/03

    Ausschluss des Versorgungsausgleichs bei langer Trennungszeit

    Auszug aus OLG Hamm, 02.09.2005 - 11 UF 101/05
    Nach der Rechtsprechung des BGH (u.a. Beschluss vom 19.05.2004 -XII ZB 14/03-, FamRZ 2004, 1181 ff, 1183), der der Senat insoweit folgt, kann je nach Lage des Einzelfalls bereits eine lange Trennungszeit bei damit einher gehender wirtschaftlicher Verselbständigung der Ehegatte es rechtfertigen, den Versorgungsausgleich teilweise auszuschließen.
  • BGH, 11.02.2004 - XII ZR 265/02

    Zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen

    Auszug aus OLG Hamm, 02.09.2005 - 11 UF 101/05
    Zur Begründung wird zu Recht darauf verwiesen, dass der Versorgungsausgleich dem Gedanken Rechnung tragen soll, dass jede Ehe infolge der auf Lebenszeit angelegten Lebensgemeinschaft schon während der Erwerbstätigkeit des oder der Ehegatten im Keim (auch) eine Versorgungsgemeinschaft ist (BGH aaO. unter Hinweis auf BGH Urteil v. 11.2. 2004 - XII ZR 265/02 -, FamRZ 2004, 601, 605).
  • OLG Jena, 07.10.2013 - 1 UF 64/13

    Versorgungsausgleich: Herabsetzung des Ausgleichsanspruchs wegen langer Trennung

    In diesen Fällen erscheint es grundsätzlich sachgerecht, aufgrund der Trennung im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Entflechtung, die nach den Angaben der Beteiligten bereits 1997 eingetreten ist, den Versorgungsausgleich auf die Anrechte zu beschränken, die bis zum Zeitpunkt der frühesten möglichen Einleitung des Scheidungsverfahrens erworben worden sind (OLG Hamm, NJW-RR 2006, 654).
  • OLG Hamm, 15.11.2006 - 11 UF 142/06

    Durchführung des Versorgungsausgleichs bei langer Trennungsdauer - Begriff der

    In diesen Fällen hält es der Senat grundsätzlich für sachgerecht, den Versorgungsausgleich auf die Anrechte zu beschränken, die bis zum Zeitpunkt der frühestmöglichen Einleitung des Scheidungsverfahrens erworben worden sind (Beschluss vom 02.09.2005, 11 UF 101/05, OLG-Report 2006, S. 193).
  • AG Kerpen, 22.12.2009 - 50 F 364/08

    Voraussetzungen des Versorgungsausgleichs nach rechtskräftig geschiedener Ehe und

    In diesen Fällen hält es das Gericht grundsätzlich für sachgerecht, den Versorgungsausgleich auf die Anrechte zu beschränken, die bis zum Zeitpunkt der frühest möglichen Einleitung des Scheidungsverfahrens erworben worden sind (vergl. auch Oberlandesgericht Hamm, a.a.O. und NJW-RR 2006, 654 [OLG Hamm 02.09.2005 - 11 UF 101/05] = OLG-Report 2006, 193).
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